Die News durchsuchen:Lohnabrechnung mit Stundenlohn - Welche Berechnungsregeln gibt es?05. Januar 2012
Die Lohnabrechnung wirft immer wieder Fragen auf. Wie ist eine Lohnabrechnung aufgebaut und was beinhaltet sie genau? Und welche Berechnungsregeln gibt es? Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Tipps geben zu Lohnabrechnungen mit Stundenlohn, Kost & Logis und Quellensteuer.
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Bei Lohnabrechnungen von Angestellten im Stundenlohn ist unter anderem auf die Entschädigung der Ferien und Feiertage zu achten. FerienDer Ferienanteil auf der Lohnabrechnung muss in CHF und in % genau ausgewiesen sein. FeiertageDie Anzahl Feiertage sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Allgemein gültige Angaben zum prozentualen Abzug können nicht gemacht werden. Informieren Sie sich über die Feiertage in Ihrer Region. 13. MonatslohnDer Anteil 13. Monatslohn ist geschuldet, wenn ein 13. Monatslohn vertraglich vereinbart wurde. Er beträgt 1/12 des Salärs (8.3333%) und berechnet sich auf dem Stundenlohn inkl. Ferien- und Feiertagsentschädigung. Kost und LogisDie Kost und/oder Logis ist zum Bruttolohn aufzurechnen und ist abzugspflichtig. Es ist darauf zu achten, dass der Kost- und/oder Logisbetrag vor Auszahlung (nach dem Nettolohn) in Abzug gebracht wird. QuellensteuerBei ausländischen Mitarbeitern mit Quellensteuerpflicht muss die Steuer in Abhängigkeit des Lohnes und des Quellensteuertarifes abgezogen werden. Achten Sie auf die Anwendung des korrekten Tarifes (A, B, C etc.) und dass der Satz je nach monatlichen Bruttolohn variiert.
Die oben aufgezeigten Punkte können Sie in Pinus Lohn bequem in den Stammdaten hinterlegen und werden Ihnen Monat für Monat korrekt abgerechnet. Die Quellensteuertarife der ganzen Schweiz stehen Ihnen als Datei zur Verfügung – so reicht das hinterlegen das QST-Codes für die monatliche, automatische Berechnung.
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